Sollten Sie mit dem Ferienhaus der Wohnung nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an uns. Mehr darüber siehe unten. Ab wann ist meine Buchung verbindlich?Sie und wir sind an den Mietvertrag gebunden, nachdem wir die Buchung bestätigt und Sie die AnmeldegebÂhr (oder den ganzen Mietpreis) bezahlt haben. Wann muß ich bezahlen?Haben Sie früher als 30 Tage vorher gebucht, beträgt die Anmeldegebühr 20 % der Miete, doch höchstens 700 SEK/ Woche. Die AnmeldegebÂhr ist innerhalb von 10 Tagen, nachdem wir Ihnen die Bestätigung zugeschickt haben, zu zahlen. Sie wird von der Gesamtmiete abgezogen. Der Restbetrag der Miete ist spätestens 30 Tage vor vereinbartem Ankunftsdatum zu zahlen. Die Anmeldung Gebühr ist 50 SEK zusätzlich. Wenn Sie länger als 30 Tage gebucht haben, brauchen Sie die kommende 30-Tageperiode nicht vor dem letzten Banktag vor Beginn jeder neuen 30-Tageperiode zu zahlen. Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig bezahle?Wenn Sie die Anmeldegebühr nicht rechtzeitig zahlen, sind wir berechtigt, Ihre Buchung zu stornieren. Wenn Sie Ihre Miete nicht zahlen, gilt das als Stornierung Ihrerseits. Es gelten dann die Stornierungsbestimmungen. Welche Regeln gelten, wenn ich stornieren möchte?Sie können mündlich oder schriftlich bei uns oder bei Ihrer Buchungsstelle abbestellen. Die Stornierung ist ungültig, wenn Sie bei jemand anderem oder direkt beim Eigentümer gemacht wurde. Wir sind verpflichtet, Ihre Stornierung schriftlich zu bestätigen. Wenn Sie früher als 40 Tage vor vereinbarter Ankunft abbestellen, bezahlen Sie lediglich eine Bearbeitungsgebühr von (höchstens 500) SEK. Wenn Sie 40 Tage oder später vor vereinbarter Ankunft stornieren, zahlen Sie 90% der Miete. Falls Sie schon mehr bezahlt haben, als Sie in diesem Falle schuldig sind, erhalten Sie vom Axhlungsempfänger unverzüglich den Differenzbetrag zurück. Was passiert, wenn mir etwas zustößt?Sie können sich durch Kauf eines Abbestellungsschutzes gegen Abbestellungskosten absichern. Er kostet 300 SEK pro Ferienhaus/Wohnung und besagt, daß Sie in bestimmten Fällen sogar bis zum Tage vor vereinbarter Ankunft abbestellen können (gegen eine Bearbeitungsgebühr von 200 SEK. pro Ferienhaus/Wohnung bzw. ohne Extrakosten) Der Abbestellungsschutz gilt dann, wenn Ihnen folgende zum Buchungszeitpunkt unbekannte Fälle eintreffen: b) Einberufung in den Wehrdienst oder Zivildienst. c) außergewöhnliche Ereignisse, für die Sie keine schuld trifft, und die nicht zum Buchungszeitpunkt vorauszusehen waren und die zur Folge haben, daß es nicht angemessen wäre, Sie an Ihre Buchung gebunden zu halten, wie z.B. umfangreiche Brandschäden oder Überschwemmung in Ihrem Wohnsitz. Ihren Hinderungsgrund müssen Sie beweisen mit einem Nachweis von z.B. Arzt, Behörde oder Versicherung. Der Nachweis ist uns schnellstmöglich zuzusenden, am besten innerhalb einer Woche ab Abbestelltag. Welches sind meine Rechte?Wenn wir Ihnen das Ferienhaus/die Wohnung nicht in zugesagtem Zustand zum richtigen Zeitpunkt bereitstellen können, und es uns nicht gelingt, Ihnen einen gleichwertigen Ersatz zu stellen, sint Sie berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen. Wir müssen Ihnen dann Ihre sämtlichen an uns geleisteten Auslagen zurückerstatten und Sie für belegbare und angemessene Kosten entschädigen, abzü glich des Nutzens, den Sie von dem Ferienhaus/der Wohnung hatten. Anstatt den Mietvertrag zu kündigen, können Sie von uns einen Mietnachlaß verlangen. Falls Sie Klagen haben, unterrichten Sie bitte den Hauseigentümer oder dessen Stellvertreter so bald wie möglich, am liebsten innerhalb von drei Tagen nach Ihrem Ankunftstag. Fehler, die während Ihres Aufenthaltes auftreten, müssen umgehend gemeldet werden, damit der Wirt eine Möglichkeit hat, sie zu beheben. Anspruch auf Entschädigung ist, um Beachtung zu finden, innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Mietzeitraums, und zwar schriftlich, beim Vermittler zu erheben. Hinweis! Beanstandungen, die nicht innerhalb der fünf ersten Tage der Mietperiode dem Eigentümer, seinem Vertreter oder dem Vermittler mitgeteilt werden, können nach Ablauf der Mietperiode nicht beachtet werden. Sie sind berechtigt, einen anderen, von uns gutgeheißenen Mieter an Ihre Stelle zu setzen, falls es keine Gründe gibt, die gegen ihn sprechen. Diese Änderung müssen Sie uns vor dem Ankunftstag mitteilen (und wir haben dann Anspruch auf eine Abbestellgebühr von 200 SEK.). Welches sind meine Pflichten?Sie sind verpflichtet, das Ferienhaus/die Wohnung in Ordnung zu halten und die geltenden Regeln und Bestimmungen zu beachten. Sie haften persönlich für sämtliche Schäden, die an dem Ferienhaus/der Wohnung und dazugehörigem Inventar dadurch entstehen, daß Sie, oder Ihre Begleitung sich, unachtsam verhalten. Sie dürfen das Ferienhaus/die Wohnung zu keinem anderen, als dem bei der Buchung vereinbarten Zweck verwenden (gewöhnlicherweise Erholungszwecke), und sind nicht dazu berechtigt, mehr Personen übernachten zu lassen, als bei der Buchung vereinbart. Sie müssen das Haus vor Abfahrt sehr richtig säubern. Machen Sie so tun nicht, Wille, den wir Sie die Kosten Ihres Ausfalls berechnen was Sie müssen betzahlen. Krieg, Naturkatastrophen, Streiks uswSie und wir können vom Mietvertrag zurücktreten, wenn das Ferienhaus/die Wohnung aufgrund von Krieg, Naturkatastrophen, Arbeitskonflikten, längeren Unterbrechungen von Wasser- und Energieversorgung, Brand oder ähnlichen Ereignissen, die weder Sie noch wir beeinflussen können, nicht bereitgestellt werden kann. Wir sind in sollchem Fall verpflichtet, Ihnen Ihre Auslagen schnellstmöglich zurückzuerstatten, abzüglich dem Nutzen, den Sie von dem Ferienhaus/der Wohnung hatten. Was passiert, wenn wir uns nicht einigen können?Wenden Sie sich mit Klagen direkt an uns. Bedenken Sie, daß sich Ihre Möglichkeiten, Gehör zu finden, verschlechtern, wenn Sie Ihre Klage verzögern. Sollten wir uns nicht einig werden, wenden Sie sich an Allmänna Reklamationsnämnden (Reklamationsausschuì). Er besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden und einer Anzahl von Vertretern für Reiseveranstalter und Verbraucher. AllergikerDer Vermittler enteht sich jeglicher Verantwortung dafür, daß frühere Gäste - entgegen geltender Bestimmungen - geraucht haben oder Haustiere mit in das Ferienhaus/die Wohnung gebracht haben können. Fehlen und Preisänderungen vorbehalten |
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